Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung sowie der Stadionverbotsordnung des ÖFB.
Der Besucher unterwirft sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte zudem allenfalls vom Veranstalter anlassbezogen getroffenen Anweisungen und Vorgaben, wie beispielhaft solcher in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronapandemie.
Der Eintritt für Besucher ist nur gegen Vorweis einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Nach Durchschreiten der Sperre sind die Eintrittskarten unübertragbar und bis zum Verlassen der Anlage aufzubewahren sowie den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Kenntlich gemachte Absperrungen sind zu beachten.
Eintrittskarten berechtigen nur zum Besuch jener Veranstaltungen, für welche sie gelöst wurden. Jeder Missbrauch der Eintrittskarten oder Ausweise hat deren Abnahme und Ungültigkeitserklärung sowie den Verfall des dafür erlegten Geldes und eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge. Nach Verlassen des Stadions während einer Veranstaltung ohne separate Abmeldung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Auf den Sportplatz dürfen keine Tiere (z. B. Hunde, Katzen) mitgebracht werden (Ausnahme: Partnerhund, Blindenhund, Diensthund).
In den Umkleideräumen sind die Verwendung und Verwahrung leicht brennbarer Gegenstände und Flüssigkeiten sowie das Rauchen verboten. Weitere Rauchverbotszonen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
Dem Zuschauer ist das Mitnehmen von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Stadion gestört oder gefährdet werden könnten, wie z. B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Flaschen, Dosen, Steine, Stich-, Schneide- und Hiebgegenstände sowie Waffen aller Art verboten. Jedenfalls untersagt ist die Mitnahme jener Gegenstände, welche in der vom ÖFB herausgegebenen und im Eingangsbereich ausgehängten Liste der verbotenen Gegenstände angeführt sind.
Die Ordner sind berechtigt, beim Eintritt in die Sportanlage durch Nachschauen in mitgeführte Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände festzustellen und abzunehmen. Abgenommene Gegenstände werden nach Ende der Veranstaltung den berechtigten Besitzern auf Verlangen wieder ausgefolgt.
Besucher, die verbotene Gegenstände nicht abgeben wollen, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Anlage verwiesen bzw. ihnen der Eintritt versagt werden.
Fahnen auf Stangen (ausgenommen Metallrohre), die nicht länger als 1,3 m sind und deren oberer Durchmesser nicht größer als 2 cm ist, dürfen mitgenommen werden.
Stöcke bzw. sonstige Gehhilfen dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.
Verbot der Erhebung, Übertragung, Produktion bzw. Verbreitung, Aufzeichnung jeglicher Informationen oder Daten zum Spielverlauf bzw. von audiovisuellem, visuellem oder Audiomaterial zum Zweck jeglicher Form von Wetten, Glücksspiel oder kommerzieller Aktivitäten / Haftung & Schadenersatz
Im Stadion ist die Erhebung und/oder Übertragung, Produktion bzw. Verbreitung jeglicher Informationen oder Daten zum Spielverlauf, -verhalten oder sonstigen Faktoren im Zusammenhang mit dem Spiel sowie jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material des Spiels (sei es durch Verwendung von elektronischen Geräten oder auf sonstige Weise) zum Zweck jeglicher Form von Wetten, Glücksspiel oder kommerzielle Aktivitäten, die nicht vorab genehmigt wurde oder die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, strengstens verboten, es sei denn, dass eine ausdrückliche Genehmigung durch SKU Ertl Glas Amstetten und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Vorfeld erfolgte. Mobile Geräte dürfen ausschließlich für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Bei Verstoß gegen die genannten Bestimmungen kann Besuchern der Stadionzugang verweigert werden oder können diese aus dem Stadion verwiesen werden. Für einen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen haftet der Besucher dem SKU Ertl Glas Amstetten für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere wenn durch den Verstoß exklusive Rechte Dritter verletzt werden, für deren Einhaltung die ÖFBL und SKU Ertl Glas Amstetten haften.
Personen, welche die Hausordnung nicht einhalten, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Anlage stören, berechtigte Anordnungen des Aufsichtspersonals oder der eingesetzten Sicherheitsorgane nicht beachten oder sich sonst derart verhalten, dass der geordnete Ablauf der Veranstaltung be- oder verhindert wird, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Anlage verwiesen werden. Personen, die Gegenstände auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge werfen oder schießen, insbesondere Raketen oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abfeuern, werden wegen Ordnungsstörung angezeigt und werden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Anlage verwiesen. Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht, sind ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Anlage zu verweisen. Dauerkarten sind abzunehmen. Besucher, die alkoholisiert sind bzw. unter Einfluss von Drogen stehen, können vom Ordnerdienst am Eintritt gehindert bzw. ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Anlage verwiesen werden.
Die bezeichneten Plätze für Rollstuhlfahrer sind freizuhalten.
Lose Sitze für Zuschauer sind nur in Logen zulässig.
Sämtliche Verkehrswege sind unbedingt freizuhalten.
Werbe- oder Propagandamaßnahmen sind nur mit Bewilligung der Vereinsleitung gestattet.
Den von den Kontrollorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Den Besuchern ist das Betreten des Spielfeldes, der Umkleidekabinen und aller sonstiger Bereiche, die nicht für Besucher bestimmt sind, verboten. Das Stehen auf Sitzen ist verboten, ebenso im Bereich der Sitzplätze während des Spiels.
Der Aufenthalt auf der Sportanlage geschieht auf eigene Gefahr. Alle Personen, die sich in der Sportstätte aufhalten, haben bei Betreten der Anlage zur Kenntnis genommen, dass der Verein bzw. Eigentümer der Anlage keine wie immer geartete Haftung für Schäden übernimmt, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies im Einklang mit den behördlichen Auflagen erfolgt.
Das Ausschenken von Getränken darf während des Spieles nicht in Flaschen und Gläsern vorgenommen werden. Die Mitnahme von Flaschen und Gläsern in den Zuschauerbereich ist verboten. Getränke dürfen nur in Kunststoff- oder Papierbechern verabreicht werden. Papierbecher, Papierreste und sonstige Abfälle sind in die dafür bestimmten Abfallbehälter zu geben.
Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen. Weiters können diese Daten an den NÖFV, an die anderen Vereine der Spielklasse und an die Sicherheitsbehörde weitergeleitet werden.
Amstetten, September 2021