Das vom Protestsenat an die I. Instanz zurückverwiesene Verfahren bezüglich Einspruch von Gresten gegen die resultatgemäße Beglaubigung des Spieles Amstetten II – Gresten wird wieder aufgenommen und folgende Entscheidung getroffen:
Der Protest des SC Gresten gegen die resultatgemäße Beglaubigung des Spieles Amstetten II – Gresten (24.10.) wird abgewiesen und das Spiel mit 1:0 Toren, 3 Punkte für Amstetten resultatgemäß beglaubigt: Der vorliegende Schiedsrichterfehler hat sich nicht spielentscheidend ausgewirkt.